Unsere Kanzlei besteht seit 1983. Unsere Erfahrung auf dem Gebiet des Zivil-, Wirtschafts- und Handelsrechts kommt unseren Mandanten als eine der tragenden Säulen unseres Dienstleistungsbetriebes uneingeschränkt zugute.


Die Kompetenz unserer hochspezialisierten Rechtsanwälte auf den Gebieten des

  • Wirtschafts- und Handelsrechts
  • Immobilien- und Mietrechts
  • Arbeitsrechts
  • Haftungsrechts

ist unser Potenzial für eine praktikable Problembewältigung und die effektive Rechtsbetreuung unserer Kunden. Wir wissen aus langjähriger Praxis,
was zu tun ist. Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen.

Unser Engagement insbesondere für unsere gewerblichen Mandanten in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Gewähr für kreative Strategien und ein rasches energisches Eingreifen in Krisensituationen.
Die Probleme unserer Mandanten machen wir zu den unseren.

Unsere Kanzlei wurde 1983 in München begründet. Von Anfang an haben wir uns auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen in zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen spezialisiert.
1998 wurde die Kanzlei um den Standort Nürnberg erweitert. Damit sind wir in den beiden größten Städten Bayerns für unsere Mandanten vor Ort.
An beiden Standorten bieten wir eine breite Palette anwaltlicher Dienstleistungen an, ergänzt durch zusätzliche Rechtsanwälte als freie Mitarbeiter unserer Kanzlei.
Die Geschäftstätigkeit unserer Mandanten endet nicht an den deutschen Grenzen. Deshalb arbeiten wir grenzüberschreitend mit österreichischen, schweizerischen und italienischen Rechtsanwälten zusammen.